WERK57

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

WERK57 (im folgenden Auftragnehmer genannt) nimmt Aufträge ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer durchführt. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung. Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung (per Fax, Post oder E-Mail) sendet. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung der Seminare und Workshops benötigten  Räumlichkeiten in der erforderlichen Größe (gem. der Anzahl Teilnehmer angemessen) zur Verfügung. Ebenso stellt der Auftraggeber die für die Durchführung der Seminare / Workshops erfoderlichen Materialien (FlipChart, Metaplanwand, Beamer, Moderationskoffer etc.) in der vom Auftragnehmer benötigten Anzahl zur Verfügung.
Finden die Seminare / Workshops nicht in den Räumen des Auftraggebers statt, obliegt die Buchung anderer Lokationen / Räume dem Auftraggeber, der die damit verbundenen Kosten zu tragen hat.
Der Auftraggeber hat Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer mind. 1 Stunde vor dem Seminar- / Workshop-Beginn die Räume betreten kann. Die Einladung der Teilnehmer*Innen obliegt dem Auftraggeber. Für die Inhalte der Einladungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Ggf. gewünschte Verpflegung geht zu Lasten des Auftraggebers.

Stornobedingungen Seminare / Workshops

Eine Stornierung kann nur von der Person erfolgen, die den Auftrag erteilt hat oder von einer weiteren Person des Auftraggebers, die zeichnungsberechtigt ist.
Seminare und Workshops können bis vier Wochen vor Beginn kostenfrei storniert werden. Später eingehende Stornierungen werden mit 50% des beauftragten Seminar- / Workshop-Preises in Rechnung gestellt.
Seminare oder Workshop können bis zwei Wochen vor Beginn kostenlos verschoben werden.  Bei später eingehenden Verschiebungen werden ggf. entstandene Drittkosten (Hotel, Fahrkarten etc.) an den Auftraggeber weiterverrechnet.

Änderungen Seminar- / Workshop-Inhalte

Im Vorfeld der Angebotserstellung findet zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Auftragsklärung statt, die Grundlage für die Angebotserstellung ist. Werden die Anforderungen an die Leistungserbringung des Auftragnehmers nach Auftragserteilung auf Wunsch des Auftraggebers verändert, können dem Auftraggeber zusätzliche Kosten entstehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dies dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Im Gegenzug muss der Auftraggeber die Änderungen und ggf. zusätzlichen Kosten formlos aber schriftlich bestätigen.

Leistungserbringung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Leistungserbringung auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers.
Das Seminar / der Workshop findet in den Räumen des Auftraggebers oder in von ihm benannten Lokationen / Räumen statt.

Preise

Werk57 ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Für die Berechnung der Preise gelten die Vereinbahrungen gem. Angebot bzw. Auftragsbestätigung.

Copyrights

Alle vom Auftragnehmer gelieferten Unterlagen dürfen, sofern im Angebot nicht anders beschrieben, vom Auftraggeber innerhalb des eigenen Hauses für interne Zwecke verfielfältig und genutzt werden.  Es ist nicht gestattet, diese ohne schriftliche Genehmigung für Dritte zu kopieren, zu vervielfältigen, weiterzugeben oder auf irgendwelchen Medien zu publizieren.

Zahlung

Die Rechnungslegung erfolgt nach der Durchführung der Seminare / Workshops. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen (z. B. Coachings,  Workshops über mehrerer Einheiten), ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Leistungserbringung jeder einzelnen Einheit eine Rechnung zu legen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten.
Die Forderungen sind innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzug zu begleichen.

Mahn- und Inkassospesen

Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, alle dem Auftragnehmer  vorprozessual entstandene Kosten (z.B. Anwaltshonorare, Kosten von Inkassobüros) zu erstatten.

Gewährleistung, Garantie und Haftung

Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Gewährleistung bzw. Haftung binnen sechs Monaten nach Leistungserbringung verpflichtet, Mängel der Vertragsgegenstände, die bei der Durchführung der Leistungen im Ansachluss der Leistungserbringung bekannt geworden sind, nach seiner Wahl am Erfüllungsort durch Verbesserung, kostenlosen Austausch oder Gutschrift zu beheben. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Mängelrüge des Auftraggebers, welcher dieser unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Leistungserbringung erhebt. Sonstige Rechtsfolgen der Mangelhaftigkeit der Vertragsgegenstände sind ausgeschlossen.
Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die vorliegnden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritten gegen den Auftraggeber, mittelbare Schäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Daten und internen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Dies betrifft insbesondere auch Informationen über Projekte, Gruppen und Personen, die dem Auftragnehmer zur Vorbereitung der Seminare oder Workshops zur Verfügung gestellt wurden.

Dokumentation von Seminare / Workshops

Der Auftragnehmer erstellt in der Regel eine Dokumentation des Seminars / Workshops. Diese Dokumentation ist ausschl. für die Teilnehmer bestimmt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn die Teilnehmer die Dokumentation an Dritte weitergeben.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Seminar – / Workshop-Bilder für eigene Zwekce (z.B. für Marketing- und Vertriebsmaßnahmen) zu nutzen, solange auf den Bildern keine Personen zu erkennen sind und der Name des Auftraggebers nicht genannt wird.
Sind Personen erkennbar, so dürfen diese nur nach schriftlicher Einwilligung der abgelichteten Personen vom Auftragnehmer für eigene Zwecke genutzt werden.

Höhere Gewalt und Pandemievorfälle

Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Seminar – / Workshop-Bilder für eigene Zwekce (z.B. für Marketing- und Vertriebsmaßnahmen) zu nutzen, solange auf den Bildern keine Personen zu erkennen sind und der Name des Auftraggebers nicht genannt wird.
Sind Personen erkennbar, so dürfen diese nur nach schriftlicher Einwilligung der abgelichteten Personen vom Auftragnehmer für eigene Zwecke genutzt werden.

Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse entbinden Auftraggeber und Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen. Sollten behördliche Anordnungen und/oder Empfehlungen zum Schutz der Gesundheit (z.B. Bei Pandemien, Viruserkrankungen etc.) es nicht erlauben, Präsenzseminare oder Workshops durchzuführen, können die Veranstaltungen einvernehmlich storniert oder verschoben werden. Bei einer Stornierung entstehen dem Auftraggeber nur insofern Kosten, als diese dem Auftragnehmer von Dritten (z.B. Hotelkosten) in Rechnung gestellt wurden.

Gerichtsstand

Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Dortmund vereinbart.

 

Salvatorische Klausel

Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe und Bezeichnungen i.d.R. in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich wenden sich alle Dienstleistungsangebote gleichermaßen an alle Geschlechter. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.